Liebe Eltern,
auf dieser Seite können Sie sich die Freistellungsanträge für die OGS herunterladen. Es gibt zwei Arten von Freistellungen:
Regelmäßige Freistellung:
Wenn Ihr Kind noch an einem außerschulischen Bildungsangebot (Schwimmkursus, Fußballtraining, Nachhilfe, Therapien…) teilnimmt, kann es dafür von der OGS freigestellt werden. Sie müssen das schriftlich bei der Schulleitung beantragen. Bitte tun sie das so früh wie möglich, z. B. bei der Anmeldung, zu Beginn des Schuljahres. Es werden maximal 2 regelmäßige Freistellungen pro Woche für jedes Kind genehmigt.
Das entsprechende Formular erhalten Sie HIER.
Einmalige Freistellung:
Wenn Ihr Kind nur mal für einen Tag und nicht regelmäßig von der OGS freigestellt werden soll, z. B. für ein Familienfest, dann müssen Sie auch dies vorher schriftlich beantragen – bei der Schulleitung oder bei Frau Kemper. Es werden maximal 3 spontane Freistellungen pro Monat genehmigt.
Das entsprechende Formular erhalten Sie HIER.