Radfahrausbildung

Im 4. Schuljahr wird an allen Hammer Grundschulen die Radfahrprüfung in Kooperation mit der Polizei Hamm durchgeführt. Dabei werden im Rahmen des Sachunterrichts die theoretischen Grundlagen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad vermittelt. Verbunden werden diese mit praktischen Übungen auf dem Schulhof im Rahmen des Sachunterrichts und/oder des Sportunterrichts.

Die Radfahrprüfung umfasst folgende Schritte:

  1. Kontrolle der Fahrräder und der Helme sowie deren richtiger Sitz durch die Lehrkräfte und die Polizei.
  2. Theoretische und praktische Übungen in der Schulzeit durch die Lehrkräfte. Die praktischen Übungen müssen von der Seite der Eltern im häuslichen Rahmen ergänzt und unterstützt werden!
  3. Theoretische Radfahrprüfung (Fragebogen).
  4. Übungen an zwei markanten Stellen der Prüfungsstrecke mit Unterstützung der Polizei (in der Regel: Linksabbiegen Herrmann-Pünder-Straße/Amtsstraße und Linksabbiegen Piebrockskamp/Schlägelstraße).
  5. Praktische Radfahrprüfung mit Unterstützung der Polizei.

Hier finden Sie die Radfahrprüfungsstrecke der Gutenbergschule.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Radfahrprüfung ist die Unterstützung durch die Familien im häuslichen Umfeld notwendig. Grundsätzliche Tipps und Wissenswertes zur Radfahrausbildung und -prüfung finden Sie in unterschiedlichen Sprachen HIER.


Grundsätzlich gilt:

  • Die Radfahrausbildung und -prüfung muss auf einem eigenen, der Körpergröße und Fähigkeiten des Kindes angepassten Fahrrad absolviert werden.
  • Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. Bei einer defekten Bremsanlage ist keine Teilnahme an Übungen oder der Prüfung möglich.
  • Sowie für alle Übungsstunden als auch für die Prüfung gilt Helmpflicht.

Hier finden Sie die Termine für das Schuljahr 2024/2025: