Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

unsere Schulministerin Frau Feller hat sich vor den Ferien mit einem Brief an Sie gewandt, den Sie unter folgendem Link finden.

Für uns als Grundschule und Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte sind folgende Aspekte daraus entscheidend:

  • keine Maskenpflicht, aber eine Empfehlung zum Tragen der Maske
  • Durchführung von Selbsttests bei Erkältungs-/Coronasymptomen (bereits zuhause)
  • Klassenräume werden weiterhin (stoß-)gelüftet

Wir möchten Sie daher daran erinnern, dass Sie die Möglichkeit haben, jeden Monat für Ihr Kind fünf Selbsttests von uns als Schule zu erhalten. Schreiben Sie uns dafür einfach eine kurze Nachricht (z.B. in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes).

Bitte denken Sie außerdem daran, dass Ihr Kind den Außentemperaturen entsprechend dick gekleidet zur Schule kommt. Empfehlenswert ist ein zusätzlicher Pullover o.Ä., den die Kinder beim Lüften überziehen können.

Herzliche Grüße

das Team der Gutenbergschule

Corona-Maßnahmen ab dem 10.08.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicher der Presse entnommen haben, gelten ab dem kommenden Mittwoch auch in der Schule wieder einige Corona-Maßnahmen, die wir Ihnen hier erläutern möchten:

Testungen:

Corona-Tests finden in der Schule in der Regel nicht mehr statt. Ausgenommen davon sind anlassbezogene Testungen aufgrund von eindeutigen Coronasymptomen. Zeigt Ihr Kind am Morgen vor der Schule Symptome, so testen Sie Ihr Kind bitte zuhause und schreiben bei negativem Test eine kurze Nachricht ins Hausaufgabenheft Ihres Kindes, dass Sie bereits einen Test durchgeführt haben. In diesem Fall findet in der Schule dann kein weiterer Test mehr statt. Die Lehrkraft entscheidet jedoch, wie bei jeder anderen Erkrankung auch, ob eine weitere Teilnahme am Unterricht sinnvoll und möglich ist.

Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis aufweisen, so sind Sie verpflichtet, der Schule telefonisch das Ergebnis mitzuteilen und einen Bürgertest in einem Schnelltestzentrum durchführen zu lassen. Bis zum endgültigen Ergebnis muss sich das Kind in Isolation begeben und darf nicht zur Schule kommen.

Da Bürgertests mittlerweile nicht mehr kostenlos durchgeführt werden, haben Sie jeden Monat die Möglichkeit, fünf Selbsttests für Ihr Kind von der Schule zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Test ausschließlich Ihrem Kind vorbehalten sind. Die ersten fünf Selbsttests erhält Ihr Kind in der ersten Schulwoche. Sollten diese Tests verbraucht worden sein, so melden Sie sich bitte auch über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes und Sie erhalten für den nächsten Monat fünf neue Tests.

Hygiene und Maskenpflicht

Wie vor den Sommerferien herrscht in der Schule keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es wird jedoch aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage dringend empfohlen, zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler eine Maske in den Innenräumen zu tragen.

Weiterhin gilt das regelmäßige Händewaschen, sowie die Einhaltung der Hust- und Niesetikette als gutes Mittel zum Schutz für sich und andere.

Als Schule sind wir weiterhin verpflichtet, regelmäßig die Klassenräume gründlich zu lüften. Bei den derzeitigen Temperaturen geschieht das meist problemlos. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir auch davon ausgehen müssen, das gründliche Lüften in den Herbst- und Wintermonaten weiter fortsetzen zu müssen.

Sollten Sie Rückfragen zu den Corona-Maßnahmen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf das Wiedersehen und ein schönes Schuljahr 2022/2023

Corona-Maßnahmen ab dem 10.08.2022

Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in der nächsten Woche sind die Sommerferien zuende und wir starten wieder und einige auch das erste Mal in ein neues Schuljahr. Leider begleitet uns Corona weiter durch den Schulalltag. Unsere neue Schulministerin Dorothee Feller wendet sich daher mit folgendem Brief an Sie:


Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

heute wende ich mich an Sie, um Sie frühzeitig über die Corona-Maßnahmen in den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 10. August 2022 zu informieren. Die aktuelle Pandemiesituation zeichnet sich zwar durch hohe Infektionszahlen aus, aber die Zahl schwerer und insbesondere intensivmedizinisch zu behandelnder Erkrankungsfälle bleibt weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung – und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften – durch Impfungen und bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit ein öffentliches Leben ohne größere Einschränkungen bzw. weitgehende Schutzmaßnahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine zentrale Bedeutung zu. Dies gilt gleichermaßen für das Leben im Alltag wie auch in der Schule. Klar ist, dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. So tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten. Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall – d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19- Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- /Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur – vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten. Die hierfür benötigten Antigenselbsttests werden vom Land zur Verfügung gestellt. Das Verfahren sieht vor, dass die Schülerinnen und Schüler das Testmaterial über die Schule erhalten und dies bei Bedarf im häuslichen Umfeld im Zuge einer freiwilligen Testung anwenden. Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde. Eltern wird somit die Möglichkeit eröffnet, grundsätzlich eine Testung ihrer Kinder in der Schule auch bei Symptomen zu vermeiden, wenn sie die Schule über die vor dem Schulbeginn zuhause durchgeführte Testung und das negative Testerqebnis formlos unterrichten. In diesen Fällen erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule.

Liebe Eltern! Bei der weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Schule baue ich auf die von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Ihnen und den übrigen Beteiligten an Schule. Ich bin mir sicher, dass wir die Pandemie in Schulen eindämmen sowie nach und nach zurückdrängen können, wenn jeder für sich und andere Verantwortung übernimmt. Wie dies geht, wissen wir alle. Jetzt kommt es darauf an, dies mit Augenmaß und Verstand auch umzusetzen. Uns alle eint das Ziel, die Schulen als Lern- und Begegnungsort offen zu halten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten und gesunden Schulstart in das Schuljahr 2022/2023.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Feller


Desweiteren hat das Schulministerium ein Handlungskonzept in Bezug auf das Coronovirus entwickelt, an welches wir uns als Schule halten müssen. Dieses finden Sie HIER.

Wir wünschen euch, Ihnen und auch uns einen guten Start ins neue Schuljahr 2022/2023 und freuen uns auf das Wiedersehen!

Das Team der Gutenbergschule


Ende der Maskenpflicht und der Selbsttests

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,              

auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes hat sich die Landesregierung NRW dazu entschieden, die Maskenpflicht in Schulen noch bis zum 02.04.2022 aufrecht zu erhalten. Ab dem 04.04.2022 endet diese Pflicht.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen würden wir es jedoch begrüßen, wenn alle Schülerinnen und Schüler in der Woche vor den Osterferien ihre Maske freiwillig weitertragen.

Die schulische Testung mit den mitgegebenen Schnelltests werden noch bis zu den Osterferien weitergeführt. Eine Fortsetzung im Anschluss an die Ferien ist von der Landesregierung nicht geplant.

Auch an dieser Stelle möchten wir Sie bitten, Ihr Kind nach den Osterferien getestet zur Schule zu schicken, um die Gefahr einer möglichen Infektion und eine damit verbundene Ansteckung anderer Kinder zu verringern.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Eltern und Erziehungsberechtigten bedanken, die die coronabedingten Maßnahmen mit großem Verantwortungsbewusstsein mitgetragen und damit zum Schutz aller an Schule beteiligten Personen beigetragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team der Gutenbergschule

Umstellung der Coronatests an Schulen

Liebe Eltern,

am gestrigen Donnerstag hat die Landesregierung beschlossen, ab Montag, den 28.02. das Testverfahren für alle Schülerinnen und Schüler in Grundschulen zu verändern.

Ab März werden demnach nur noch nicht immunisierte Kinder, also Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind, mit Antigen-Selbsttests getestet. Diese Testung findet dreimal wöchentlich (jeweils vor Unterrichtsbeginn am Montag, Mittwoch und Freitag) im häuslichen Umfeld unter Aufsicht der Eltern statt. Das Testmaterial dazu erhalten Sie von uns. Alternativ haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, ein Testzentrum aufzusuchen und uns den negativen Testbescheid zukommen zu lassen. Ein solcher Bürgertest hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden.

Als Schule haben wir die Möglichkeit, bei einem begründeten Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion, zu Beginn des Unterrichts auch Schülerinnen und Schüler anlassbezogen mit einem Schnelltest zu testen.

Den gesamten Brief der Schulministerin finden Sie HIER.

Wir als Schule begrüßen die Entscheidung, die Corona-Testungen aus der Schule heraus zu verlagern und vertrauen auf Ihre Mithilfe und die ordnungsgemäße Durchführung der Tests, damit alle Eltern ihre Kinder mit einem guten Gefühl in die Schule schicken können.

Über den genauen Ablauf werden wir Sie nochmal in der kommenden Woche an dieser Stelle und per Elternbrief informieren.

Das Team der Gutenbergschule

Was tun bei positivem Schnelltest?

Liebe Eltern,

durch die Umstellung des Testverfahrens an allen Grundschulen kam und kommt es immer wieder zu großen Unsicherheiten und vielen Fragen in Bezug auf Quarantäneregelungen, Freitestung und Ansprechpartnern.

Gerne sind wir bereit, Ihnen alle Fragen zu beantworten. Da sich die Regelungen jedoch immer wieder ändern, müssen wir uns auch zunächst immer wieder einen Überblick verschaffen.

Die Stadt Hamm hat für diese Fälle auf ihrer Homepage eine Übersicht erstellt, auf der man sich über das Verfahren informieren kann. Diese Seite finden Sie HIER.

Alle Informationen zu aktuellen Regeln und Bestimmungen finden Sie hingegen HIER.

Falls weiterführende Fragen auftreten sollten, stehen wir selbstverständlich gerne zu Verfügung.

Das Team der Gutenbergschule

Anpassung der Lolli-Testung

Liebe Eltern,

aufgrund der hohen Auslastung der Labore, muss leider erneut das Testverfahren bei Schülerinnen und Schülern der Grundschule verändert werden.

Weiterhin werden alle Klassen zweimal in der Woche als Pool getestet. Einzelproben werden an diesen Tagen ab sofort nicht mehr durchgeführt.

Was passiert bei einem negativen Pool?

Bei einem negativen Pool dürfen die Kinder ganz normal zur Schule kommen. Sie bekommen darüber keine Nachricht.

Was passiert bei einem positiven Pool?

Bei einem positiven Pool werden die Eltern durch die Schule informiert. Eine Information durch das Labor geschieht nicht mehr.

Die Eltern werden gebeten, mit ihrem Kind ein Testzentrum aufzusuchen und dort einen Schnelltest durchzuführen. Bitte geben Sie in diesem Fall das Testergebnis Ihrem Kind am nächsten Tag mit zur Schule.

Auch die Kinder, die kein Ergebnis von einem Schnelltestzentrum haben, kommen am nächsten Morgen zur Schule und werden dort schnellgetestet. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Testergebnis ist nicht möglich.

Die Kinder werden täglich bis zum nächsten negativen Pool-Ergebnis schnellgetestet.

Wird in der Schule ein Kind schnellgetestet, so muss es von einem Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden und der positive Schnelltest in der Schule muss durch ein Schnelltest in einem Testzentrum abgeklärt werden.

Für Rückfragen zu diesem Vorgehen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Wir hoffen, bald wieder alle Kinder gesund in der Schule begrüßen zu können!

Das Team der Gutenbergschule

Unterricht und Testungen nach den Weihnachtsferien

Ab Montag, 10. Januar findet Präsenzunterricht in der Schule statt!

Testungen an den ersten Tagen nach den Weihnachtsferien:

Am 1. Schultag nach den Weihnachtsferien werden alle Kinder (und Mitarbeiter*innen) getestet. Alle Kinder werden mit dem Lolli-Test-Verfahren getestet. Da die Ergebnisse der Lolli-Tests aber nicht direkt bekannt sind und vom Labor ausgewertet werden müssen, werden die Kinder zusätzlich mit Selbst-Tests getestet. So können Infektionen sofort erkannt und die Ansteckungsgefahr dadurch verringert werden. Folgende Ergebnisse sind möglich:

  • Das Ergebnis des Selbsttests in der Schule am Montag ist positiv –> Das Kind muss abgeholt werden.
  • Das Ergebnis des Selbsttests in der Schule am Montag ist negativ –> Das Kind bleibt in der Schule.
  • Bis Dienstagmorgen um 7 Uhr kommt eine E-Mail oder SMS aus dem Labor oder der Schule mit einem positiven PCR-Ergebnis des Einzeltests –> Das Kind darf ab Dienstag nicht in die Schule kommen und wird in Quarantäne gesetzt.
  • Bis Dienstagmorgen um 7 Uhr kommt eine E-Mail oder SMS aus dem Labor oder der Schule mit einem positiven PCR-Ergebnis des Pooltests –> Das Ergebnis des Einzeltests liegt in dem Fall dann noch nicht vor und das Kind wartet in häuslicher Isolation auf den Befund des Einzeltests. Es darf erst nach der Nachricht über einen negativen Befund in die Schule gehen.
  • Bis Dienstagmorgen um 7 Uhr kommt keine E-Mail oder SMS von Labor oder Schule. –> Das Kind kommt Dienstag zur Schule.

Auch Kinder, die durch eine Impfung immunisiert sind, nehmen an den Schultestungen teil.

Kinder, die genesen sind, nehmen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Quarantäne nicht Schultestungen teil.

Lolli-Test-Verfahren nach den Weihnachtsferien

Das Schulministerium NRW hat einen Infobrief zum neuen Lolli-Test-Verfahren veröffentlicht, den wir Ihnen an dieser Stelle bereitstellen möchten. Am Ende des Briefs finden Sie auch Links, unter denen der Brief auch in anderer Sprache zu lesen ist.

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Liebe Eltern,

an den Grundschulen und Förderschulen werden seit vielen Monaten „Lolli-Tests“ durchgeführt. Die „Lolli-Tests“ machen einen Unterricht für alle Kinder und Jugendliche in der Coronazeit möglich. Der Ablauf vom „Lolli-Test“ wird verbessert.

Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler am Morgen in der Schule erst den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam („Pool-Test“). Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“.

Schritt 1: Pool-Test am Test-Tag

  • Der Pool-Test ist negativ. Ein negativer Pool-Test heißt, keine Schülerin und kein Schüler aus der Klasse hat Corona. Sie bekommen keine Rückmeldung vom Labor. Ihr Kind geht in die Schule.
  • Der Pool-Test ist positiv. Ein positiver Pool-Test heißt, ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler aus der Klasse haben Corona. Nun prüft das Labor die „Rückstell-Probe“. Die Eltern brauchen nun keinen Test mehr zu Hause machen. Sie müssen auch keinen Test mehr in der Schule abgeben.

Schritt 2: Ergebnis-Mitteilung von der „Rückstell-Probe“

Das Labor schickt Ihnen um 6 Uhr morgens eine E-Mail oder eine SMS mit dem Testergebnis Ihres Kindes.

  • Die „Rückstell-Probe“ ist negativ: Eine negative „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat kein Corona. Ihr Kind geht in die Schule.
  • Die „Rückstell-Probe“ ist positiv: Eine positive „Rückstell-Probe“ heißt, Ihr Kind hat Corona. Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen und muss zu Hause in Quarantäne bleiben.

Für die „Rückstell-Probe“ braucht das Labor Informationen zu Ihrem Kind. Daher wurden bereits eine aktuelle Handynummer sowie eine E-Mail-Adresse von Ihnen abgefragt. Sollte es bei diesen Daten Änderungen geben, geben Sie diese bitte schnellstmöglich an uns weiter.

Der neue Ablauf des „Lolli-Tests“ soll Ihnen helfen, Ihren Alltag besser zu planen.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

das Team der Gutenbergschule

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Brief in folgenden Sprachen:

Polnisch, Türkisch, Englisch, Arabisch, Russisch